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Prävention von Gewalt (PvG)

Warum PvG?

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. ist eine Organisation, die sich der Sicherheit und dem Schutz aller Menschen verschrieben hat. Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches und humanitäres Handeln bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. (Leitbild DLRG)
Ein zentraler Aspekt dieses Engagements ist die Prävention von Gewalt (PvG). Dabei muss die Haltung im
täglichen Umgang mit dem Thema sein:      –Im Zweifel für unbekannte Betroffene –


Belästigung, sexualisierte und interpersonale Gewalt sind ein tiefgreifendes und weitreichendes Problem, das alle Bereiche unserer Gesellschaft betrifft, einschließlich der Sport- und Freizeitorganisationen. Dieser Herausforderung stellen wir uns durch klare Richtlinien und etablierte Verfahren zur Prävention und Erkennung von sowie Intervention bei Fällen von Gewalt.

Grundsätzliches

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen hat für uns oberste Priorität. Als Organisation tragen wir eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen aller Menschen, die sich uns anvertrauen. Auf Grundlage unserer Ordnung zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt haben wir ein verbindliches Schutzkonzept entwickelt, das klare Standards, Verhaltensregeln und Handlungsleitlinien definiert.

Unser Schutzkonzept dient der Prävention jeglicher Form von Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und Gewalt – insbesondere sexualisierter Gewalt. Es schafft transparente Strukturen, stärkt Handlungssicherheit für unsere Mitglieder und Mitarbeitenden und fördert eine Kultur des Hinsehens, der Achtsamkeit und des respektvollen Miteinanders.

Wir setzen dabei auf:

  • klare Verhaltensregeln und verbindliche Standards
  • Sensibilisierung und Qualifizierung unserer Verantwortlichen
  • transparente Beschwerde- und Interventionswege
  • eine offene Kommunikationskultur
  • konsequentes Handeln im Verdachtsfall

Prävention ist für uns kein einmaliger Schritt, sondern ein fortlaufender Prozess. Unser Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um den bestmöglichen Schutz sicherzustellen.

 

Schutzkonzept der DLRG Burgbernheim

Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Homepage der DLRG-Jugend Bayern

Ehrenkodex des DOSB

DLRG-Ordnung PvG

Unsere Ansprechpersonen

Die Ansprechperson im Bereich Prävention von Gewalt (PvG) ist die erste interne Anlaufstelle bei Fragen, Unsicherheiten oder Meldungen zu Belästigung, sexualisierter oder interpersonaler Gewalt. Sie handelt vertraulich, verbindlich und orientiert sich konsequent am Schutz (auch möglicher) Betroffener.

Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere:

  • Hinweise oder Meldungen entgegenzunehmen und sorgfältig zu dokumentieren,
  • eine erste Einschätzung des Sachverhalts vorzunehmen,
  • über Verfahrenswege, Rechte und Unterstützungsangebote zu informieren,
  • die Zustimmung betroffener Personen zu klären (Vetorecht),
  • bei Bedarf das zuständige Interventionsteam einzubinden bzw. dessen Einrichtung anzustoßen,
  • den Schutz von meldenden Personen und Betroffenen – auf Wunsch auch anonym – zu gewährleisten,
  • sowie alle Schritte transparent und nachvollziehbar zu begleiten.

Sie achtet dabei sowohl auf Vertraulichkeit als auch auf Transparenz im Verfahren und trägt dazu bei, dass Meldungen konsequent und betroffenengerecht bearbeitet werden.

Zur Ansprechperson kann man sich wenden, wenn man selbst betroffen ist, etwas beobachtet oder gehört hat, unsicher ist, wie eine Situation einzuordnen ist, oder einfach Beratung benötigt. Auch bei Grenzverletzungen, unguten Gefühlen oder Fragen zum Schutzkonzept ist sie die richtige erste Kontaktstelle.

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